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Strommarktöffnung


Seit 1. Januar 2009 ist der Schweizer Strommarkt für Stromkunden mit einem jährlichen Bedarf von mehr als 100 000 kWh liberalisiert (Stufe 1). Dieser Vorgang hat zur Folge, dass eine generelle Kostenaufteilung zwischen der Netznutzung und der Energielieferung erfolgt. In einem zweiten Schritt (Stufe 2) werden alle weiteren Strombezüger Ihren Energielieferanten frei wählen können.

Dies ist der Liberalisierungsfahrplan

Dies ist der Liberalisierungsfahrplan

Trennung Netznutzung und Energielieferung


Wichtig ist der Hinweis, dass die Marktöffnung ausschliesslich den Bereich «Lieferung, respektive Kauf, von elektrischer Energie» betrifft und nicht die gesamte Stromversorgung. Die lokale Verteilung bleibt weiterhin in der Kompetenz und Verantwortung der jeweiligen Netzbetreiber. Es findet also eine Entflechtung der Bereiche «Netz» und «Energie» statt.

Die Preise für die beiden Leistungen müssen von allen Energieversorgern schweizweit separat kalkuliert und publiziert werden. Die dritte Sparte, die einzeln ersichtlich wird, sind die Steuern und Abgaben. Seit 1.1.2009 erhebt der Bund zwei neue verbrauchsabhängige Abgaben, die Ihr Energieversorger verpflichtet ist, einzufordern. Es handelt sich um die Beiträge für Systemdienstleistungen (SDL) sowie für die Förderungen erneuerbarer Energien (KEV =kostendeckende Einspeisevergütung).
 
«Einmal frei, immer frei.»

Mit dem neuen Strommarktgesetz steht Drittanbietern im Energieliefergeschäft Netzzugang zu wenn der Endverbraucher dies fordert. Einmal pro Jahr im Oktober erhalten die berechtigten Stromkunden die Möglichkeit in den freien Markt einzutreten und einen alternativen Anbieter zu verpflichten. Die Lieferung erfolgt dann ab 1.1. des nächsten Jahres. Aber aufgepasst: Wer sich für diesen Schritt entscheidet verliert das Anrecht auf die Grundversorgung bei seinem aktuellen Versorger. «Einmal frei immer frei.» nennt sich dieses Prinzip in Fachkreisen.
 
Sie möchten wissen, ob sich für Sie der Gang in den freien Markt lohnt? Wir empfehlen Ihnen, die Fragen der nachfolgenden Entscheidungshilfe durchzugehen. Gerne sind wir persönlich für Ihre Fragen da.
 
Ihre Entscheidungshilfe:
  1. Bilden die Stromkosten in meinem Betrieb einen relevanten Kostenfaktor?
  2. Habe ich mit der Werke am Zürichsee AG über allfällige Energiesparpotentiale diskutiert?
  3. Ist die Versorgungssicherheit durch einen allfällig neuen Lieferanten gewährleistet?
  4. Welches Risiko will und darf ich anlässlich eines Wechsels eingehen?
  5. Verfüge ich über ausreichend Wissen über den liberalisierten Markt?
  6. Habe ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Werke am Zürichsee AG kritisch mit jenen meines allfällig neuen Stromlieferanten verglichen?
  7. Ist für mich regionale Verankerung und persönlicher Bezug zum Ort, zur Region wichtig?
  8. Kenne ich die Auswirkungen beim Verzicht auf die Grundversorgung?
  9. Gibt es weitere relevante Gründe, die für einen Wechsel des Lieferanten sprechen?
 
Preisvergleich

Die ElCom ist der neue "Preisüberwacher" im Elektrizitätsbereich. Die Kommission hat dazu umfassende Kompetenzen erhalten: Sie kann ungerechtfertigte Strompreiserhöhungen untersagen oder zu hohe Preise rückwirkend absenken. Solche Entscheide werden per Verfügung erlassen.

Für Kleinkonsumenten, die bis im Jahre 2014 keine Möglichkeit haben, ihren Stromlieferanten auszuwählen, überwacht die ElCom die Elektrizitätstarife, d.h. den ganzen Stromtarif. Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen müssen auf der Stromrechnung einzeln ausweisen, wie hoch die Kosten für die Energie, die Benutzung des Stromnetzes sowie allfällige Abgaben und Gebühren sind.
 
Der Vergleich zeigt, dass die Werke am Zürichsee AG sich mit sehr konkurrenzfähigen Preisen am Markt bewegen. Sicher ist dies mit ein Argument, auf uns als Stromlieferanten zu setzen. Es gibt aber noch handfeste weitere Gründe. Als lokaler Netzbetreiber sind die Werke am Zürichsee AG für ihre Kunden, deren Bedürfnisse sie zum Teil seit Jahren bestens kennen, jederzeit mit Rat und Tat vor Ort. Sie profitieren davon, dass bei uns noch der persönliche Kontakt möglich ist und zählt! Die örtliche Nähe führt auch dazu, dass bei Störfällen Schnellsteinsätze möglich sind. Kommt dazu, dass die Werke am Zürichsee AG umfassende Dienstleistungen und Services bieten. Wir betrachten Energie als Gesamtprodukt und setzen in der Beratung unserer Kunden auf ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit.
 
Wir wollen eine Basis des Vertrauens und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit schaffen. Damit sind wir auch im liberalisierten Strommarkt Ihr Stromlieferant vor Ort. Nehmen Sie uns beim Wort!
 
 

Strommarktffnung_in_der_Schweiz__klipp_und_klar.pdf (157.5 kB)