StrommarktöffnungSeit 1. Januar 2009 ist der Schweizer Strommarkt für Stromkunden mit einem jährlichen Bedarf von mehr als 100 000 kWh liberalisiert (Stufe 1). Dieser Vorgang hat zur Folge, dass eine generelle Kostenaufteilung zwischen der Netznutzung und der Energielieferung erfolgt. In einem zweiten Schritt (Stufe 2) werden alle weiteren Strombezüger Ihren Energielieferanten frei wählen können. Dies ist der Liberalisierungsfahrplan
Trennung Netznutzung und EnergielieferungWichtig ist der Hinweis, dass die Marktöffnung ausschliesslich den Bereich «Lieferung, respektive Kauf, von elektrischer Energie» betrifft und nicht die gesamte Stromversorgung. Die lokale Verteilung bleibt weiterhin in der Kompetenz und Verantwortung der jeweiligen Netzbetreiber. Es findet also eine Entflechtung der Bereiche «Netz» und «Energie» statt. Die Preise für die beiden Leistungen müssen von allen Energieversorgern schweizweit separat kalkuliert und publiziert werden. Die dritte Sparte, die einzeln ersichtlich wird, sind die Steuern und Abgaben. Seit 1.1.2009 erhebt der Bund zwei neue verbrauchsabhängige Abgaben, die Ihr Energieversorger verpflichtet ist, einzufordern. Es handelt sich um die Beiträge für Systemdienstleistungen (SDL) sowie für die Förderungen erneuerbarer Energien (KEV =kostendeckende Einspeisevergütung). «Einmal frei, immer frei.» Mit dem neuen Strommarktgesetz steht Drittanbietern im Energieliefergeschäft Netzzugang zu wenn der Endverbraucher dies fordert. Einmal pro Jahr im Oktober erhalten die berechtigten Stromkunden die Möglichkeit in den freien Markt einzutreten und einen alternativen Anbieter zu verpflichten. Die Lieferung erfolgt dann ab 1.1. des nächsten Jahres. Aber aufgepasst: Wer sich für diesen Schritt entscheidet verliert das Anrecht auf die Grundversorgung bei seinem aktuellen Versorger. «Einmal frei immer frei.» nennt sich dieses Prinzip in Fachkreisen. Sie möchten wissen, ob sich für Sie der Gang in den freien Markt lohnt? Wir empfehlen Ihnen, die Fragen der nachfolgenden Entscheidungshilfe durchzugehen. Gerne sind wir persönlich für Ihre Fragen da. Ihre Entscheidungshilfe:
Preisvergleich Unter der Adresse http://www.preisueberwacher.admin.ch/ können Sie die Durchschnittspreise in der ganzen Schweiz vergleichen. Dazu eine Erläuterung zur Kategorie «10 % günstigste und teuerste Anbieter»: In diese Kategorie fallen vornehmlich konzessionierte lokale, regionale oder kantonale Energieproduzenten, deren Angebot für den Eigenverbrauch gedacht oder aber nur für einen begrenzten Kreis von Kunden zugänglich ist, z.B. Standortgemeinden von Kraftwerken etc. Der Vergleich zeigt, dass die Werke am Zürichsee AG sich mit sehr konkurrenzfähigen Preisen am Markt bewegen. Sicher ist dies mit ein Argument, auf uns als Stromlieferanten zu setzen. Es gibt aber noch handfeste weitere Gründe. Als lokaler Netzbetreiber sind die Werke am Zürichsee AG für ihre Kunden, deren Bedürfnisse sie zum Teil seit Jahren bestens kennen, jederzeit mit Rat und Tat vor Ort. Sie profitieren davon, dass bei uns noch der persönliche Kontakt möglich ist und zählt! Die örtliche Nähe führt auch dazu, dass bei Störfällen Schnellsteinsätze möglich sind. Kommt dazu, dass die Werke am Zürichsee AG umfassende Dienstleistungen und Services bieten. Wir betrachten Energie als Gesamtprodukt und setzen in der Beratung unserer Kunden auf ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit. Wir wollen eine Basis des Vertrauens und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit schaffen. Damit sind wir auch im liberalisierten Strommarkt Ihr Stromlieferant vor Ort. Nehmen Sie uns beim Wort!
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