Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Zur CO2-Reduktion haben Parlament und Bund als Lenkungsabgabe die Einführung der so genannten CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe beschlossen. Sie soll zum sparsameren Einsatz dieser Energien beitragen.
Grundlage sind das CO2-Gesetz vom 8. Oktober 1999 sowie der Bundesbeschluss über die Genehmigung des CO2-Abgabesatzes für Brennstoffe sowie die Verordnung über die CO2-Abgabe.
Nein. Alle fossilen Brennstoffe werden bei der Einfuhr in die Schweiz mit der CO2-Abgabe belastet. Vorgesehen sind jedoch Rückerstattungen und Rückverteilung nach folgenden Vorgaben:
Die Rückverteilung für Betriebe erfolgt automatisch nach Massgabe der AHV-Lohnsumme. Dabei erhalten beispielsweise Dienstleistungsunternehmen mit wenig Energieverbrauch mehr als ein Unternehmen mit hohem Energieverbrauch und wenigen Mitarbeitenden. Es gibt bei dieser Umverteilung also Gewinner und Verlierer. Von der Rückverteilung ausgeschlossen sind von der CO2-Abgabe befreite Unternehmen (meist Grossverbraucher mit entsprechender Verpflichtung).
Das Unternehmen muss sich gegenüber dem Bund nachweislich zur Reduktion der CO2-Emissionen verpflichten. In der Regel laufen diese Vereinbarungen, welche ausführliche Massnahmenpläne und konkrete Reduktionsziele beinhalten, über die Energieagentur der Wirtschaft (EnAW, www.enaw.ch). Der Termin für den Abschluss von Verpflichtungen für das Jahr 2008 ist am 1.9.2007 abgelaufen. Das ganze Prozedere ist anspruchsvoll, braucht Zeit und wird von einem detaillierten Monitoring begleitet.
Da alles Erdgas beim Import mit der CO2-Abgabe belastet wird, bezahlen auch befreite Unternehmen zunächst einmal die Abgabe. Sie müssen dann die Rückerstattung mit einem speziellen Gesuch an die Oberzolldirektion beantragen. Die Rückerstattung wird voraussichtlich mit einer Verzögerung von rund anderthalb Jahren erfolgen. Die auf die CO2-Abgabe erhobene Mehrwertsteuer wird in keinem Fall zurückerstattet.
Bereits beim Erdgas-Import wird die CO2-Abgabe erhoben. Diese wird 1:1 dem Kunden weiterbelastet. Damit soll nach Auffassung des Bundes beim Verbrauch ein Lenkungseffekt erzielt werden.
Nein, denn sie wird direkt mit der Erdgas-Rechnung belastet.
Umgerechnet auf den Normkubikmeter Erdgas beträgt der Abgabesatz 2,4560 Rappen.
Der prozentuale Anteil ist sehr gering, bei Haushalten voraussichtlich etwa 2-3%. Bei Grossverbrauchern und so genannten Zweistoffkunden mit niedrigeren Tarifen ist der Anteil höher.
Für alle Heizsysteme mit erneuerbaren Energien (wie Holz und Sonnenwärme) sowie solche mit Strom (wie Wärmepumpen, Elektro-Heizungen).
Nein, denn Biogas ist eine erneuerbare, nicht fossile Energie.
Das CO2-Gesetz ist in seiner Zielsetzung auf die Jahre 2010 bis 2012 fokussiert, in seiner Geltungsdauer aber nicht beschränkt. Bis 2012 sind auch die Kyoto-Ziele (Protokoll I) festgelegt. Für die folgenden Jahre sind internationale Verhandlungen angelaufen. Je nach den neuen Zielen werden Parlament und Bund dann auch entscheiden müssen, ob weitere Lenkungsmassnahmen notwendig sind und wie das CO2-Gesetz anzupassen ist.
Ruhe bewahren!
Erdgas und Erdöl stehen sich weltweit als Konkurrenzenergien gegenüber. Erdgas hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Es verursacht keinen Feistaub (PM10).
Schadstoffausstoss. Im Vergleich zu Benzin und Diesel hat Erdgas nach einer Untersuchung des TÜV Hannover:
Erdgas hat von allen fossilen Energien den geringsten Kohlenstoff-Anteil und dementsprechend die geringsten CO2-Emissionen. Dass Erdgas auch bezüglich Luftschadstoffen und Feinstaub viel besser dasteht, wird bei der CO2-Abgabe nicht berücksichtigt.
Gemessen am heutigen Verbrauch reichen die durch Bohrungen nachgewiesenen Erdgasvorräte noch etwa bis ins Jahr 2065. Zählt man die geschätzten, zusätzlich gewinnbaren Ressourcen dazu, reichen die Vorräte nach heutigen Erkenntnissen bis ins Jahr 2130. Die grössten Erdgasvorräte der Welt befinden sich auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion. Dort lagert knapp die Hälfte der weltweiten Ressourcen.
Diese Frage kann nicht generell beantwortet werden. Heizungen werden von der Feuerungskontrolle alle 2 Jahre überprüft. Sollten zu diesem Zeitpunkt die Abgaswerte nicht mehr den Vorschriften entsprechen, muss ein Geräte-Service durchgeführt werden.
Informieren Sie sich ganz einfach bei unserem Kundenberater Tel. 043 222 32 31.
Der Bund hat die Billag AG damit beauftragt, die Radio- und Fernseh-gebühren einzukassieren. Gebührenpflichtig sind alle Haushalte und Betriebe in der Schweiz mit einem betriebsbereiten Radio- oder Fernsehgerät.
Der Hochtarif gilt von Montag-Freitag 7.00-20.00 Uhr und samstags von 7.00-13.00 Uhr. Der Niedertarif gilt von Montag-Freitag 20.00-7.00 Uhr und von Samstag 13.00 bis Montag 7.00 Uhr.
Der Elektrizitätstarif setzt sich aus den Preisen für Energielieferung und Netznutzung, den Zuschlägen für Systemdienstleistungen (Betriebsführung des Schweizer Übertragungsnetzes "Swissgrid"), Kostendeckende Einspeisevergütung (gesetzliche Förderung erneuerbarer Energien) sowie Abgaben an die Gemeinde zusammen.
Ein Mehrverbrauch gegenüber dem Vorjahr kann durch den Kauf eines neuen elektrischen Apparates entstehen (Heizofen, Tiefkühltruhe usw.) oder durch veränderte Lebensgewohnheiten.
Die Nebenkosten enthalten Heizung, Warmwasser und alle Kosten, welche ausserhalb der Wohnung verursacht werden. Der Strom in der Wohnung wird den Mieterinnen und Mietern direkt verrechnet.
Sie haben die Möglichkeit das Formular Störungsmeldung http://www.werkezuerichsee.ch/de/privatkunden/online-schalter/?dienst_id=291
Naturstrom unterscheidet sich pysikalisch nicht von konventionellem Strom. Er kommt auch nicht physisch via Leitung zu derjenigen Person, die ihn abonniert hat. Man muss sich die Naturstrom-Börse rechnerisch vorstellen. Wenn eine Person für 100 Franken Naturstrom bestellt, verpflichten sich die Werke am Zürichsee AG, die dafür erhältliche Anzahl Kilowattstunden Naturstrom zu beschaffen und ins Netz einzuspeisen.
Die Werke am Zürichsee AG sind im Auftrag der Gemeinden Zollikon, Küsnacht und Erlenbach für den Betrieb und Unterhalt der öffentliche Beleuchtung zuständig.
Informationen über die Wasserqualität und die Wasserhärte können Sie auf der Seite Wasserqualität entnehmen.
Chemisch gesehen besteht Wasser aus einem Sauerstoff- und zwei Wasserstoffatomen (H2O). Aber reines H2O kommt in der Natur nicht vor und wäre auch nicht gesund. Natürliches Wasser enthält immer Minerale und Salze, die es aufnimmt, wenn es über Steine, Schotter und durch den Untergrund fliesst. Die Wasserhärte ist ein Mass für den Gehalt an gelöstem, auf natürlichem Wege aufgenommenem Calciumkarbonat – besser bekannt als Kalk – und Magnesium im Wasser. In der Schweiz bestimmt zum grössten Teil der Kalkgehalt die Wasserhärte, weshalb gesagt werden kann: je mehr Kalk ein Wasser enthält, desto härter ist es. Dies beeinträchtigt die Qualität des Wassers nicht, es verhilft dem Wasser gar zu einem besseren Geschmack. Probleme können mit kalkhaltigem Wasser aber in den Hausinstallationen auftreten. Kalk äussert sich in Form von eingetrockneten Wassertropfen auf Armaturen, richtet auf Heizstäben von Wasch- und Kaffeemaschinen Schäden an und kann, wenn ganze Leitungen verkalken, beträchtliche Investitionen zur Folge haben.
Schweizer Hahnenwasser ist von ausgezeichneter Qualität. Dies lässt sich mit gutem Gewissen sagen, denn das Trinkwasser wird in der Schweiz streng überwacht und kontrolliert und muss hohen Qualitätsanforderungen genügen. So verwundert es nicht, dass eine Studie des Schweizerischen Konsumentenschutzes 1998 zum Schluss kam, dass die meisten Mineralwässer qualitativ nicht besser oder sogar minderwertiger als das Hahnenwasser sind. In Sachen Preis haben die Mineralwässer noch viel deutlicher das Nachsehen gegenüber dem Hahnenwasser: Letzteres ist nämlich rund tausendmal günstiger. Aus ökologischer Sicht hat Hahnenwasser den Vorteil, dass es vergleichsweise wenig Energie für die Produktion und Verteilung benötigt. Man denke an die Unmengen Verpackungsmaterial, die Mineralwässer «verschlingen» und den umweltbelastenden Transport derselben.
Mit einem bewussten Wasserkonsum kann Wasser gespart werden, ohne dabei auf den gewohnten Komfort verzichten zu müssen. Es gibt verschiedene Verhaltensweisen, die zu einem sparsamen Umgang mit der wertvollen Ressource beitragen. So empfiehlt es sich, tropfende Wasserhahnen sofort reparieren zu lassen, während des Zähneputzens den Wasserhahn nur dann zu öffnen, wenn wirklich Wasser gebraucht wird, und Geschirr- und Waschmaschinen nur in Betrieb zu setzen, wenn sie voll sind. Eine grosse Wasserersparnis kann auch erreicht werden, indem geduscht anstatt gebadet wird. Denn während ein Vollbad rund 140 Liter benötigt, kommt man beim Duschen mit 40 Litern aus. Oftmals geht auch beim Autowaschen und der Gartenbewässerung eine viel grössere Wassermenge «verloren», als tatsächlich nötig wäre.
Hauptsächlich rostige Hausinstallationen führen zu einer Verfärbung des Leitungswassers. Der Rost stellt keine Gefährdung der Gesundheit dar. Lassen Sie einfach das Wasser möglichst lange laufen, und schon bald fliesst frisches, sauberes Trinkwasser nach. Oftmals trifft dieses Phänomen bei älteren Installationen nach längerer Abwesenheit auf.
Höchstwahrscheinlich handelte es sich um einen Rohrbruch. Dieser kommt auch für das Wasserversorgungsunternehmen immer überraschend, weshalb sie vorab nicht angekündigt werden können. Wir sind bemüht auch bei Leitungsschäden Sie schnellst möglich über die Dauer des Unterbruchs zu informieren. Wasserabstellungen im Zusammenhang mit Leitungsbauarbeiten werden im Voraus angekündigt.
Entlüften Sie zuerst die Wasserleitungen über die Badewanne entfernen sie das Sieb am Wasserhahn und drehen (Achtung: es spritzt!), bis sauberes Wasser ohne Luft kommt. Dann drehen Sie langsam einen Wasserhahn nach dem anderen wenig auf und lassen das Wasser laufen, bis alle Luft entwichen ist und nur noch sauberes Wasser kommt. |