Jetzt Förderbeiträge für neue Haushaltsgeräte sichern.

Wer jetzt alte Haushaltsgeräte durch neue energiesparende Modelle ersetzt, profitiert: Die Werke am Zürichsee gewährt Ihnen nach dem Kauf eine Rückvergütung. Ihren Geräteersatz können Sie per Online-Formular melden.

Das neue Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Stromversorgungsgesetz) will, dass der Stromverbrauch pro Person in der Schweiz langfristig sinkt. Die Verteilnetzbetreiber – und damit auch die Werke am Zürichsee – müssen Effizienzmassnahmen umsetzen, damit der nationale Stromverbrauch bis 2035 um mindestens 2 Milliarden Kilowattstunden abnimmt. Ein anspruchsvolles Ziel, denn um weniger fossile Energien zu verbrauchen und das Klima zu schonen, sind gleichzeitig immer mehr Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge in Betrieb.

Die Werke am Zürichsee muss eine jährliche Stromeinsparung von 2 Prozent durch Effizienzsteigerungen realisieren. Das gelingt nur, wenn sich die Haushalte und Unternehmen aktiv beteiligen und ihre Energieeffizienz steigern.

Eine einfache Massnahme, die wirkt

Ersetzen Sie Ihre alten, ineffizienten Haushaltsgeräte durch neue, sparsame Modelle – und wir unterstützen Ihr Engagement mit Förderbeiträgen. Wie hoch die Rückvergütung ist, die Sie nach dem Kauf erhalten, hängt von der Energieeinsparung durch das neue Gerät ab. Übrigens: Auch bei Elektrogeräten für Gewerbebetriebe und bei Spezialanwendungen wie Motoren, Lüftungen, Klimaanlagen usw. zeigen wir Ihnen gerne mögliche Fördermassnahmen.

Geräteersatz auf kofe.ch melden

Sie haben ein Gerät ersetzt? Dann füllen Sie das Online-Formular auf kofe.ch* aus. Eine Registrierung ist nicht nötig – bereits einige Wochen später erhalten Sie Ihre Vergütung ausbezahlt. 
 

Für diese Geräte erhalten Sie Förderbeiträge

Die Voraussetzungen für eine Vergütung 

Privatpersonen und Liegenschaftsverwaltungen können ersetzte Geräte auf kofe.ch melden. Die Voraussetzungen:

  • Das neue Gerät muss im Versorgungsgebiet der Werke am Zürichsee installiert und in Betrieb genommen werden
  • Sie können nur für Geräte, die in der Tabelle aufgeführt sind, einen Förderbeitrag beantragen 
  • Gefördert wird nur der Ersatz eines bestehenden Geräts (keine Neuanschaffungen ohne Vorgängergerät)
  • Das ersetzte Gerät muss fachgerecht ausser Betrieb genommen und entsorgt werden
  • Wenn der Förderbeitrag bereits beim Kauf abgezogen wurde, kann kein weiterer Antrag gestellt werden

*Die Effizienzplattform koFE hat die Werke am Zürichsee zusammen mit weiteren Energieunternehmen entwickelt.

Bis 31.12.2026 Geräteersatz melden und gewinnen!

Unter allen Teilnehmenden*, die bis am 31.12.2026 ein neues Elektrogerät auf KoFE angeben, verlosen wir 50 Einkaufsgutscheine à CHF 50.– für den EW-Laden.

Mit etwas Glück gewinnen Sie also zusätzlich einen Gutschein.

Teilnahmebedingungen:
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden unter den eingereichten und gültigen Anträgen ausgelost. Jeder Haushalt erhält nur einen Gutschein (auch wenn mehrere Geräte angemeldet werden). Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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