Energie-Tipp SeptemberHalogenlampenverbot: Was bedeutet das konkret? Seit 2009 wurden Glühbirnen und Leuchtmittel, die viel Energie verbrauchen, schrittweise vom Markt genommen. Viele Konsumentinnen und Konsumenten sind deshalb in den letzten Jahren auf Halogen-Leuchtmittel umgestiegen. Ab dem 1. September gilt aber auch für Halogenleuchtmittel ein Verbot. Die Hersteller dürfen die betroffenen Halogenlampentypen nicht mehr an die Händler liefern. Die Verordnung soll dafür sorgen, dass ein grosser Teil der Halogenlampen durch LED-Lampen ersetzt werden, die bis zu 10-mal weniger Strom brauchen. Die Händler dürfen ihre Restbestände aber weiterverkaufen. Mit anderen Worten: Es hat noch, solange es hat. Sobald die Lagerbestände aufgebraucht sind, werden die Lampenbesitzer umsteigen müssen. Für die meisten aller Lampentypen gib es eine Ausweichmöglichkeit. In unserem EW-Laden finden Sie ein grosses Sortiment an Leuchtmitteln. Gerne beraten wir Sie vor Ort über die möglichen Alternativen. Am einfachsten bringen Sie die zu ersetzende Halogenlampe gleich mit. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: Energie Experten ![]() Datum der Neuigkeit 1. Sept. 2018
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