Wasser / InstallationenErstellung, Änderung, Erweiterung und Unterhalt von Hausinstallationen sind nach den gesetzlichen Vorschriften und den Richtlinien des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches (SVGW) und den Anweisungen der Werke am Zürichsee AG auszuführen. Berechtigung Installationsberechtigt sind Personen, welche im Register Wasser des SVGW gemeldet und aufgeführt sind. Installationsberechtigte haben für die Erstellung, Änderung und Erweiterung der Hausinstallationen vor Baubeginn eine Bewilligung der Installationskontrolle der Werke am Zürichsee AG einzuholen. Abnahmen Der Installationskontrolle der Werke am Zürichsee AG ist die Installation zur Rohbau- und Schlusskontrolle anzumelden. Diese Dienstleistung ist für Sie kostenlos. Kosten An die vorgelagerte Infrastruktur wird ein Netzkostenbeitrag geleistet. Dieser kommt generell nur bei Neu- und Umbauten sowie Abriss/Neubau zur Anwendung und wird aus der Differenz der bereits installierten Leistungswerten und den neuen Erfordernissen gebildet. Die Berechnung erfolgt jeweils nach den aktuellen Richtlinien des Schweizerischen Vereines des Gas- und Wasserfaches SVGW (Regelwerk, Leitsätze für die Erstellung von Trinkwasserinstallationen, W3). Installationsanmeldung für Installateure Senden Sie das Formular Installations-Anmeldung, vollständig ausgefüllt und mit den entsprechenden Unterlagen an: Werke am Zürichsee AG Gas- und Wasserversorgung Installationskontrolle Freihofstrasse 30 8700 Küsnacht ZH Wer ist die Installationskontrolle der Werke am Zürichsee AG? Wir von der Installationskontrolle sind für die Einhaltung der Sicherheits- und Hygienevorschriften bei Gas- und Wasserinstallationen zuständig. Verantwortlich
Online-FormulareMit der Nutzung unserer Online-Dienste anerkennen Sie unsere Allgemeinen Geschaeftsbedingungen fuer die Nutzung der Webdienste der Werke am Zuerichsee AG. (pdf, 63.7 kB).
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