Strom / Sicherheit und Qualität

Sicherheit
Der Umgang mit Strom ist längst zur Selbstverständlichkeit geworden. Solange die Anlagen in einwandfreiem Zustand sind, sind die Gefahren gering. Bei Mängeln sind jedoch Unfälle und Brände nicht auszuschliessen. Deshalb schreibt der Gesetzgeber regelmässige Kontrollen der Installationen vor. Gemäss der Verordnung über die Niederspannungsinstallationen (NIV) müssen diese ein erstes Mal nach der Erstellung und später periodisch kontrolliert werden. Verantwortlich für die Durchführung der Kontrolle ist der Eigentümer der Installation. Er muss besorgt sein, dass seine Anlage ständig den Anforderungen der NIV entspricht:
"Elektrische Installationen müssen nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt, geändert, in Stand gehalten und kontrolliert werden. Sie dürfen bei bestimmungsgemässem und möglichst auch bei voraussehbarem unsachgemässem Betrieb oder Gebrauch sowie in voraussehbaren Störungsfällen weder Personen noch Sachen gefährden." (NIV, Art.3)
Qualitätsstandard der Versorgungsspannung
An der Netz-Übergabestelle garantieren wir Ihnen die Einhaltung der Norm EN 50160 (Spannungsqualität in elektrischen Verteilnetzen).
Netzkommando-Anlage
Frequenzen der netzüberlagerten, tonfrequenten Sendespannung:
Erlenbach 1086Hz, Küsnacht 475Hz, Zollikon 230Hz
Periodische Installationskontrolle
Das zuständige Elektrizitätsversorgungs-Unternehmen (EVU) überwacht bei Neubauten den Eingang der Sicherheitsnachweise. Zum Vollzug von späteren periodischen Prüfungen fordert das EVU die Installationsbesitzer rechtzeitig auf und überwacht deren Durchführung.
Kontrollperioden gemäss NIV Art. 32 Abs. 4
Tankanlagen, Baustellen |
1 Jahr |
Zivilschutzanlagen |
10 Jahre |
Solaranlagen mit Planvorlage ESTI |
10 Jahre |
Solaranlagen ohne Planvorlage ESTI |
20 Jahre (m. Hausinstallation) |
Landwirtschaftliche Wohngebäude |
20 Jahre |
Landwirtschaftlich genutzter Stall/Scheune |
10 Jahre |
Industrie + Gewerbe je nach Nutzung |
5 oder 10 Jahre |
öffentliche Gebäude/Gebäude mit Personenansammlungen |
5 Jahre |
Restaurant, Kiosk |
10 Jahre |
Wohnbauten, Wohnungen (EFH, MFH) |
20 Jahre |
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Bei Handwechsel der Liegenschaften ist eine Kontrolle erforderlich, wenn die letzte Kontrolle älter als 5 Jahre ist. Verantwortlich für die Durchführung ist der neue Eigentümer.
Installations-Vorschriften
Für die Ausführung von elektrischen Hausinstallationen im Versorgungsgebiet der Werke am Zürichsee AG gelten die aktuellen Normen. Zusätzlich sind die Speziellen Bestimmungen der Werke am Zürichsee AG (WAZ) zu berücksichtigen
Online-Formulare
Mit der Nutzung unserer Online-Dienste anerkennen Sie unsere
Allgemeinen Geschaeftsbedingungen fuer die Nutzung der Webdienste der Werke am Zuerichsee AG. (pdf, 63.7 kB).
Onlinedienst |
Online |
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Info |
Werkvorschriften VSE 2018 |
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(pdf, 1610.9 kB) |
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