Kundendienst / Verrechnung
Zählerablesung
Unsere Ableser lesen im Dezember alle Zähler von Kleinkunden ab. Sie sind darauf angewiesen, Zugang zu den Messeinrichtungen zu haben. Falls die Ablesung infolge Abwesenheit nicht möglich ist, senden wir Ihnen zur Selbstdeklaration ein Ableseformular zu. Sie haben auch die Möglichkeit uns die entsprechenden Zählerstände Online zuzustellen. Damit die Rechnungsstellung korrekt erfolgen kann, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Unser Ablesepersonal kann sich auf Verlangen ausweisen.
Rechnungsstellung
Wir verrechnen den Bezug von Strom, Gas, Kommunikationsdienste (Radio-/TV Digitalanschluss) sowie Wasser, Abwasser und Kehrichtgebühren in der Regel jährlich. Dazwischen stellen wir drei Akonto-Rechnungen, deren Beträge auf der Schlussrechnung in Abzug gebracht werden.
Das heisst, unsere Kunden erhalten jährlich vier Rechnungen.
In der Schweiz wurde per 1. Januar 2008 das neue Stromversorgungsgesetz (StromVG) und per 1. April 2008 die zugehörige Verordnung (StromVV) vom Bundesrat in Kraft gesetzt.
Gemäss den Anforderungen im neuen StromVG mussten die bisherigen Stromtarife in einen Preis für die Netznutzung, einen Preis für den Energiebezug sowie gesetzliche Abgaben aufgeteilt werden.
Tarifzeiten Stromversorgung
Hochtarif |
Montag - Freitag |
07.00 - 20.00 |
Uhr |
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Samstag |
07.00 - 13.00 |
Uhr |
Niedertarif |
übrige Zeiten |
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Dokument Erklärung Stromtarife (pdf, 38.4 kB)
Online-Formulare
Mit der Nutzung unserer Online-Dienste anerkennen Sie unsere
Allgemeinen Geschaeftsbedingungen fuer die Nutzung der Webdienste der Werke am Zuerichsee AG. (pdf, 63.7 kB).