
Die E-Mobilität nimmt Fahrt auf, auf den Schweizer Strassen sind immer mehr Elektrofahrzeuge unterwegs – planen auch Sie eine E-Ladestation in Ihrem Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus?
Die Werke am Zürichsee engagiert sich aktiv für die Förderung von klimafreundlicher Elektromobilität. Einerseits sind in unserer eigenen Flotte bereits 20 von 39 Fahrzeugen elektrisch unterwegs. Andererseits haben wir an zentralen, gut zugänglichen Standorten bereits vier Schnellladestationen realisiert, ein weiterer Standort in Erlenbach ist in Planung. Dass öffentliche Schnellladestationen gefragt sind, zeigen die Zahlen: Die Nutzungen unserer Stationen nehmen Jahr für Jahr deutlich zu.
Ihre erste Anlaufstelle für eine eigene E-Ladestation ist ein Elektroinstallationsunternehmen. Hier bekommen Sie eine professionelle Beratung zu möglichen Ladeinfrastrukturen und eine kompetente Empfehlung für die passende Lösung.
Für Einfamilienhäuser ist die Installation einer einzelnen E-Ladestation möglich. In Mehrfamilienhäusern oder Überbauungen mit einer gemeinsamen Sammelgarage ist es sinnvoll, eine Ladeinfrastruktur zu planen, die von Anfang an alle Einstellplätze miteinbezieht oder eine spätere Erweiterung zulässt. Wir empfehlen bei Ladeinfrastrukturen mit mehreren Ladepunkten (E-Ladestationen) ein intelligentes, statisches oder ein dynamisches Lademanagement einzusetzen.
Unter einem statischen Lademanagement versteht man die Zuteilung der verfügbaren Ladeleistung an die Fahrzeuge nach fest eingestellten Grenzwerten. Bei einem dynamischen Lademanagement wird die verfügbare Ladeleistung anhand von Referenzmessungen, beispielsweise am Hausanschluss, dynamisch an die Ladepunkte verteilt. Beide Arten des Lademanagements bringen den Nutzerinnen und Nutzern einige Vorteile:
Der Eigentümer oder die Eigentümerin muss die E-Ladestation durch eine konzessionierte Elektrofachperson bewilligen und installieren lassen. Bei Mehrfamilienhäusern oder Überbauungen mit Sammelgaragen muss ein Endausbau angestrebt werden. In jedem Fall ist eine Installation durch die Verwaltung oder Eigentümerversammlung zu bewilligen.
Die Elektrofachperson muss alle E-Ladestationen für Elektrofahrzeuge gemäss Werkvorschriften (WV CH 2018) und speziellen Bestimmungen WaZ mit einem Technischen Anschlussgesuch (TAG) und der Installationsanzeige (IA) der Werke am Zürichsee melden. Ebenfalls einzureichen ist ein Schema, das die Notsperrung (Lastabwurf) in der geplanten Anlage vorsieht.
Die Werke am Zürichsee prüft die IA und TAG und klärt anschliessend mit der Installateurin oder dem Installateur eine allenfalls nötige Leistungserhöhung am Hausanschluss oder den Einsatz einer Lademanagementlösung. Die Werke am Zürichsee kann in der Installationsbewilligung zusätzliche Vorbehalte und Auflagen verfügen, wenn am entsprechenden Objekt bereits E-Ladestationen installiert sind oder eine Ladeinfrastruktur ohne Bewilligung installiert wurde.
Haben Sie Fragen zur E-Mobilität oder zu Ladeinfrastrukturen? Unser Team Mess- und Kontrollwesen Strom ist gerne für Sie da: muk@werkezuerichsee.ch oder +41 43 222 32 60.
